Tipps und Tricks zu Geschenken auf der Weihnachtsfeier

Zwischen wertvollen und normalen Geschenken auf der Weihnachtsfeier wird nicht mehr unterschieden: Es werden alle Kosten je Arbeitnehmer inklusive Geschenken zusammengerechnet. Dann kommt es nur darauf an, ob die 110 Euro pro Kopf überschritten sind. Der übersteigende Betrag ist pauschal mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Die früher notwendige Unterscheidung in „übliche“ und „unübliche“ Geschenke gibt es nicht mehr.

Geschenke außerhalb der Feier überreichen? Nur Geschenke, die Sie auf der Weihnachtsfeier überreichen, können in die Steuerfreiheit bzw. günstige Pauschalversteuerung mit einbezogen werden. Eine Ausnahme gilt für die nachträg­liche Überreichung an Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persön­lichen Gründen nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen konnten.

Statt Geschenk Bargeld übergeben? Das ist weder auf der Weihnachts­feier noch nachträglich für nicht erschienene Arbeitnehmer möglich. Bargeld ist stets voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Was muss versteuert werden bei Losen? Einbezogen in die 110-Euro-Grenze wird nur der Wert des Loses. Wenn tatsächlich einer gewinnt, ist das weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig.

Goldmünzen verschenken auf der Weihnachtsfeier? Eigentlich müsste man auch teure Goldmünzen auf der Feier überreichen und pauschal mit 25 Prozent versteuern können. Eigentlich. Der Bundesfinanzhof will das aber nicht akzeptieren (BFH, 07.11.06, VI R 58/04). Eine Pauschalierung mit 30 Prozent nach § 37b EStG ist allerdings möglich. Aber plus(!) Sozialabgaben!

Tombola auf der Weihnachtsfeier: Die 25-Prozent-Besteuerung ohne Sozial­abgaben ist nur möglich, wenn alle Arbeitnehmer an der Verlosung teil­nehmen können. Manchmal ist es aber so, dass Lose überhaupt nur Arbeitnehmer bekommen können, die irgendwelche Voraussetzungen im Vorfeld erfüllt haben. Dann scheidet die günstige 25-Prozent-Versteuerung aus und es ist nur die Besteuerung mit 30 Prozent Lohnsteuer plus(!) Sozialversicherung möglich. Können aber alle Arbeitnehmer an der Tombola teilnehmen, ist die günstige 25-Prozent-Besteuerung möglich. Die Gesamtkosten aller Gewinne werden in die Kosten der Weihnachtsfeier mit eingerechnet.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching