Übergangsfrist für TSE-Chip verlängert bis 30. September 2020

Eigentlich sollen Registrierkassen ab 1. Januar 2020 einen speziellen Chip mit einer sogenannten „technischen Sicherheitseinrichtung“ (= TSE) enthalten, die jede Buchung unwiederbringlich codiert, sodass das Finanzamt leicht überprüfen kann, ob nachträglich irgendetwas storniert oder verändert wurde.

Leider haben aber die beteiligten Behörden die Zertifizierung dieser TSE-Chips so verzögert, dass erst jetzt im Herbst 2019 die ersten Kassen mit diesem Chip herauskommen. Selbst wer sich mustergültig an diese Frist „1. Januar 2020“ halten möchte, wird wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, rechtzeitig vor Neujahr 2020 eine solche Kasse zu bekommen.

Die IHK teilt dazu nun mit: „Bund und Länderfinanzverwaltungen haben am 25.09.19 auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30. September 2020 beschlossen.“

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching