Überstundenvergütung für langen Zeitraum: Tarifermäßigung!

Wenn ein Mitarbeiter Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten bekommt und das zwei Steuerjahre betrifft, kann er eine Tarifermäßigung bekommen. (BFH, 02.12.21, VI R 23/19)

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