Wenn Sie 95 Prozent einer Gesellschaft mit Immobilien kaufen, fällt Grunderwerbsteuer auf die Immobilien an. Was tut man also, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden? Man kauft erst einmal nur 94 Prozent dieser Gesellschaft und erst nach fünf Jahren den Rest. (§ 1 Absatz 2a und 3a GrEStG)
So wurden angeblich beim Verkauf des Sony-Centers in Berlin
(Kaufpreis 1,1 Milliarden Euro) etwa 66 Millionen Euro Grunderwerbsteuer
gespart (In Berlin beträgt der Steuersatz sechs Prozent.). Scholz will
nun die Schwelle auf 90 Prozent absenken und die Frist, nach der man
ohne(!) Grunderwerbsteuer auf 100 Prozent aufstocken kann, von fünf auf
zehn Jahre verlängern.
Könnten Sie dieses Modell auch nutzen? Theoretisch
ja. Aber wollen Sie beim Verkauf eines Hauses noch fünf Jahre lang in
einer Gesellschaft mit dem Käufer ausharren? Oder beim Kauf den alten
Verkäufer noch fünf Jahre mit sechs Prozent dabeihaben? Das Modell lohnt
sich also nur für richtig teure Immobilien, für Otto Normalverbraucher
ist es zu aufwendig.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering