Die Privatnutzung eines Geschäftswagens kostet nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Umsatzsteuer. Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
Das, was für den Mitarbeiter versteuert werden muss, gilt als fiktive Bruttomiete, die der Mitarbeiter für die Privatnutzung des Geschäftswagens an die Firma zahlt. Weder dürfen hierbei etwaige Zuzahlungen des Mitarbeiters gekürzt werden, noch darf der Teil abgezogen werden, der für Zwecke der Lohnsteuer mit 15 Prozent pauschal versteuert wird.
Beispiel: Der Mitarbeiter hat einen Wagen mit Bruttolistenpreis 20.000 Euro und wohnt 30 Kilometer entfernt. Er muss 100 Euro zuzahlen im Monat. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 135 Euro monatlich pauschal versteuert.
So geht’s: Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer wird weder gekürzt um seine Zuzahlung, noch um den pauschal versteuerten Teil. Die fiktive Bruttomiete ist daher 200 Euro (ein Prozent von 20.000 Euro) plus 180 Euro (0,03 Prozent x 20.000 Euro x 30 km), also in Summe 380 Euro. Netto sind das 319,33 Euro. Die Mehrwertsteuer ist 19 Prozent davon, also 60,67 Euro. (Quelle für das Beispiel: Lexikon für das Lohnbüro 2015)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld