Umsatzsteuernachzahlungen nach Betriebsprüfung abziehbar

Normalerweise ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Sie kassieren sie von Ihrem Kunden und verbuchen das als Verbindlichkeit. Dann führen Sie die Steuer ans Finanzamt ab, und die Verbindlichkeit wird wieder aufgelöst.

Nachzahlungen bei einer Betriebsprüfung: Wenn ein Betriebsprüfer Umsatzsteuer nachfordert, gibt es gar keine Verbindlichkeit, weil Sie mit dieser Nachzahlung ja nicht gerechnet haben. Dann ist die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Warum ist das so? Die Umsatzsteuer ist eine betriebliche Steuer, weshalb sie auch als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, anders als Körperschaftsteuer- und Einkommensteuer, die nicht abgesetzt werden können.

Die Gewer­be­steuer nimmt eine Sonderstellung ein: Sie ist zwar eine betriebliche Steuer und war früher tatsächlich abzugsfähig, aber aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung seit 2009 ist sie das nicht mehr.

Fazit: Umsatzsteuernachzahlungen bei einer Betriebsprüfung sind abziehbare Betriebsausgaben und mindern Ihre Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Das ist in solch einem Fall ein kleines Trostpflaster.

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