Bei amazon bestellte Waren kommen nicht immer direkt von amazon. Teilweise kommt die Ware auch von externen Händlern, für die amazon nur als Vermittler auftritt. Das ganze nennt sich „amazon marketplace“. Die Unterschiede („amazon“ direkt oder „amazon marketplace“) sind erheblich.
Vorteile der Bestellung direkt bei amazon: Hier ist die Rücksendung einfach, da man sich leicht ein Rücksende-Etikett mit kostenloser Frankierung ausdrucken kann, eine steuerlich abzugsfähige Rechnung ist immer beigefügt und der Vorsteuerabzug ist auch kein Problem, da es sich um Inlandslieferungen handelt.
Probleme und Nachteile bei Bestellungen über amazon marketplace:
- Eine Rücksendung ist oft schwieriger: Zum Teil sitzen die Anbieter im Ausland und man muss auf eigene Kosten die Ware ins Ausland zurückschicken. Gerade bei teureren Geräten wird da der eine oder andere Bedenken haben, ob das Gerät überhaupt wieder beim Lieferanten ankommt.
- Man muss der Rechnung hinterherlaufen: Manche Lieferanten schicken die Rechnung per E-Mail (hier besteht Gefahr, dass diese im Spam-Filter hängen bleibt), viele schicken die Rechnung nur auf Anforderung. Das heißt, man muss auf der amazon-Webseite die Bestellung heraussuchen, den Anbieter kontaktieren und umständlich die Rechnung anfordern.
- Bisweilen kein Vorsteuerabzug gegeben: Der Besteller geht bei der Bestellung wie selbstverständlich davon aus, dass es sich um Bruttopreise handelt, man also daraus 19/119 Vorsteuer ziehen kann. Das kann aber in vielen Fällen ein teurer Irrtum sein. Manche Lieferanten sitzen nämlich im Ausland und können daher keine deutsche Mehrwertsteuer ausweisen. Bei Lieferanten im EU-Ausland könnte man zwar auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung pochen, diese sind dazu aus Bequemlichkeitsgründen aber oft nicht bereit. Zum Teil sitzen Lieferanten in Drittländern (z. B. Taiwan, China, USA) und weisen von vornherein keine Umsatzsteuer aus. Auch in diesen Fällen ist die Ware dann 19 Prozent teurer als zunächst vermutet.
Fazit: Achten Sie bei amazon-Bestellungen darauf, dass bei dem Gerät nicht nur angegeben ist „Versand durch amazon“, sondern „Verkauf und Versand durch amazon“. Dann sind unnützer Ärger mit Rücksendung, fehlender Rechnung und problematischem Vorsteuerabzug so gut wie ausgeschlossen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching