Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten: so geht’s

Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet zuhause oder unterwegs auch beruflich nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür insoweit steuerfrei ersetzen. Das ist aber recht kompliziert, weil zum einen die berufliche Nutzung nachgewiesen werden und zum anderen eine Aufteilung auf private und berufliche Nutzung vorgenommen werden muss.

Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine einfache Erklärung des Arbeitnehmers. Nachweise der beruflichen Nutzung sind dann nicht notwendig. Das gilt bei Kosten von maximal 50 Euro monatlich. (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG)

Hinweis: Sie müssen diesen Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewähren. Es ist also nicht möglich, Bruttogehalt in einen Internetzuschuss zu verwandeln.

Ihr Mitarbeiter muss lediglich eine Erklärung wie folgt unterschreiben:

Erklärung zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internet­nutzung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG

Arbeitgeber: …

Arbeitnehmer: …

Ich versichere hiermit, dass mir Aufwendungen für die laufende Internetnutzung in Höhe von … Euro monatlich entstehen. Ich verpflichte mich, meinen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn meine Aufwendungen für die Internetnutzung den oben genannten Betrag unterschreiten.

(Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching