Unternehmenskauf: Wettbewerbsverbot spart Steuern

Wenn Sie ein anderes Unternehmen kaufen und dafür mehr bezahlen, als die einzelnen Wirtschaftsgüter wert sind, gilt der überschießende Teil als „Firmenwert“ und muss über 15 Jahre abgeschrieben werden.

Beispiel: Die Konditorei-GmbH kauft das Schloss-Café für 300.000 Euro. Das Inventar und der Warenbestand sind 100.000 Euro wert. Der übersteigende Teil ist der Firmenwert, weil das Schloss-Café „brummt“ und sehr profitabel ist. Diese 200.000 Euro müssen über 15 Jahre abgeschrieben werden.

Tipp: Wenn die GmbH mit dem Verkäufer des Schloss-Cafés vereinbart, dass er statt 300.000 Euro nur 200.000 Euro für das Café erhält, dafür aber zusätzlich 100.000 Euro für ein dreijähriges Wettbewerbsverbot, können diese 100.000 Euro über drei Jahre (statt über 15 Jahre) abgeschrieben werden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

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