Urenkel sind keine Enkel

Abkömmlinge in gerader Linie bekommen zwar alle die günstigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersätze nach Steuerklasse I, die Freibeträge sind aber gestaffelt. Kinder bekommen 400.000 Euro Freibetrag, Enkelkinder 200.000 Euro und Urenkel nur 100.000 Euro. Davon wird nur abgewichen, wenn deren Eltern oder Großeltern bereits gestorben sind.

Der Bundesfinanzhof hat diese restriktive Sichtweise jüngst so bestätigt. Geklagt hatten Urenkel, die von ihrer Urgroßmutter ein Haus geschenkt bekommen hatten. Sie verlangten 200.000 Euro statt nur 100.000 Euro Freibetrag. Ohne Erfolg. (BFH, 27.07.20, II B 39/20, DStR 2020, 2423)

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