Verkauf von Gold-ETF ist unbegrenzt steuerpflichtig

ETF sind börsengehandelte Investmentfonds. Inzwischen gibt es auch ETF, die auf Gold basieren. Ein Anleger hatte solche Gold-ETF gekauft und nach Ablauf von einem Jahr verkauft. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass er Gold verkauft hätte, und das müsste nach einem Jahr steuerfrei sein.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Ist es aber nicht. Er hat nicht Gold verkauft, sondern Wertpapiere. (BFH, 12.04.21, VIII R 15/18)

Anders ist das bei einem Gold-ETC (börsengehandeltes Gold): Hier haben Sie einen physischen Anspruch auf die Lieferung von Gold. Das ist etwas Anderes und wird steuerlich wie physisches Gold behandelt. Hier muss bei einem Verkauf nach Ablauf von einem Jahr nichts mehr versteuert werden. (BFH, 12.05.15, VIIII R 4/15, VIII R 35/14; BFH, 16.06.20, VIII R 7/17)

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