Verkaufen Sie Verlust- und Gewinnaktien gleichzeitig

Wenn Sie Aktien verkaufen, weil Sie Geld brauchen, wird Ihnen die Bank vom bisher aufgelaufenen Kursgewinn 25 Prozent Kapitalertragssteuer abziehen (Ausnahme: Aktien vor 2009 gekauft). Wenn Sie aus dem Vorjahr oder aus vorangegangen Verlustverkäufen Verlustvorträge übrig haben, verrechnet das die Bank mit dem aktuellen Gewinn.

Sie haben keine solchen Verlustvorträge? Sehen Sie sich doch einmal Ihre Depotübersicht an. Bestimmt gibt es auch das eine oder andere Wertpapier, das im Minus steht. Machen Sie nun am besten Folgendes: Sie verkaufen zuerst die Verlustpapiere und einen Tag später die Gewinnpapiere. Dann wird der Verlust aus der ersten Transaktion mit dem Gewinn aus der zweiten verrechnet, und so entgehen Sie dem Abzug von Kapitalertragssteuer. Wenn Sie beides am gleichen Tag machen, wird die Bank die Gewinnverrechnung höchstwahrscheinlich nicht hinbekommen.

Fazit: Verkaufen Sie nicht einfach so irgendwelche Aktien, sondern nutzen Sie das Potenzial zur Verlust- und Gewinnverrechnung clever.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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