Verkaufserlös eines Mietshauses muss in Tilgung fließen

Die Immobilienpreise in vielen Gegenden Deutschlands sind explodiert. Aber nicht überall. Es gibt Gegenden in Deutschland, wo manch einer gezwungen ist, eine Immobilie billiger zu verkaufen, als er sie seinerzeit angeschafft hat. Da können dann unter Umständen nach dem Verkauf sogar Schulden übrig bleiben. In solch einem Fall kann man die Zinsen weiter absetzen.

Voraussetzung ist aber: Man muss den Verkaufserlös voll verwenden zur Schuldentilgung. Lässt man die Restschulden stehen und parkt das Geld auf einem anderen Konto, kann man die Zinsen nur weiter absetzen, wenn man tatsächlich ein anderes Objekt kauft. Alleine die behauptete Absicht, man sei auf der Suche nach einem neuen Objekt, reicht nicht, um die Schulden weiter absetzen zu können. (BFH, 06.12.17, IX R 4/17, DStR 18, 518)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

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