Verkaufsgewinn von Aktien den Kindern zurechnen?

Eine Mutter war (mit mehr als einem Prozent) an einer Aktiengesellschaft beteiligt und wollte ein paar Aktien mit Gewinn verkaufen, dabei aber erreichen, dass dieser Gewinn ihren zwei minderjährigen Töchtern zugerechnet wird. Sie schenkte die Aktien ihren zwei Töchtern, die sie kurz darauf mit Gewinn verkauften. Der Verkaufsgewinn wurde in der Steuererklärung der Töchter angegeben.

Der Vorteil für die Mutter wäre gewesen, dass die Töchter einen viel niedrigeren Steuersatz hatten als die gut verdienende Mutter.

Das Finanzamt erkannte die Gestaltung allerdings nicht an: Es rechnete den Verkaufsgewinn der Mutter zu. Das Finanzgericht sah das genauso. (FG Rheinland-Pfalz, 23.11.16, 2 K 2395/15, Revision eingelegt)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

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