Die Lehman-Brothers-Bank ging im September 2008 pleite. In Deutschland hatten viele Banken Lehman-Zertifikate als „besonders sicher“ angepriesen und dadurch viele Anleger um sehr viel Geld gebracht.
Einer von diesen Anlegern hatte im April 2008 Lehman-Zertifikate für 181.000 Euro gekauft und diese im Juli 2009 für 18 (achtzehn!) Euro an die Bank zurückverkauft. Den Verlust wollte er mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen, aber das Finanzamt lehnte ab: „Wenn man privat Geld verliert, kann man das nicht absetzen.“.
Das Finanzgericht Niedersachsen sah das anders und stellte fest, dass hier sehr wohl ein steuerlich bedeutsamer Veräußerungsvorgang vorgelegen hat. Damit sind die Verluste doch verrechenbar mit anderen Kapitaleinkünften – nicht aber mit Gehältern, gewerblichen Gewinnen oder Mieten. (FG Niedersachsen, 21.05.14, 2 K 309/13, juris, Revision beim BFH, Az. VIII R 28/14)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching