Unverzinsliche Darlehen sind abzuzinsen. Das führt zu einer Luftbuchung, die einen steuerpflichtigen Ertrag zur Folge hat. Dieser wird zwar in den Folgejahren bis zur Darlehensrückzahlung wieder rückgängig gemacht, aber erst einmal muss man ordentlich Steuern zahlen.
Und – Vorsicht: Diese unerfreuliche Abzinsung tritt auch dann ein, wenn das Darlehen im nächsten Jahr bereits verzinslich ist. Im Urteilsfall ist sogar von einer unbestimmten Dauer ausgegangen worden, was letztendlich zu einer Halbierung des Darlehens in der Steuerbilanz führt, zum Beispiel von 500.000 auf 250.000 Euro. Der Rest ist steuerpflichtiger Ertrag.
Fazit: Vermeiden Sie unbedingt unverzinsliche Darlehen! Definitiv wird das Problem mit einem Prozent Zinsen ausgeräumt. Viele Stimmen sagen sogar, dass jeder Zinssatz über null, also auch 0,01 Prozent ausreichen müsste. (FG Berlin-Brandenburg 11 K 1258/13, 10.02.16, EFG 16, 1161/Revision beim BFH unter Az. I R 23/16)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim