Rechnungen prüft heute jeder Empfänger genau: Steuernummer vorhanden? Rechnungsnummer vorhanden? Aber: Mietzahlungen, die vielleicht schon seit vielen Jahren laufen, werden oftmals stiefmütterlich geprüft.
Das ist ein gefundenes Fressen für jeden Betriebsprüfer: Viele alte Gewerbemietverträge haben keine Vertragsnummer (das ist das Pendant zur Rechnungsnummer), und es fehlt oft auch die Steuernummer des Vermieters. Des Weiteren ist oftmals die Mehrwertsteuer nicht korrekt ausgewiesen. Fehlt eines von diesen Merkmalen gibt es keinen Vorsteuerabzug aus der Miete.
Unser Rat: Prüfen Sie das jetzt alles einmal und nehmen Sie die Ergänzung dieser notwendigen Vertragsbestandteile vor. Für die Vergangenheit können Sie sich mit einer Jahresrechnung behelfen. Der Vermieter stellt hier eine Rechnung aus mit Briefkopf und Steuernummer und einer Rechnungsnummer und schreibt zum Beispiel:
Jahresmiete 12 x 5.000 Euro | 60.000 Euro |
plus 19 % Mehrwertsteuer | 11.400 Euro |
= brutto | 71.400 Euro |
Leistungszeiträume = Januar bis Dezember 2013 (2014 …) | |
Betrag erhalten durch 12 Überweisungen. |
Fazit: Lästige Bürokratie, aber Sie vermeiden so Steuernachzahlungen.
Sie haben umsatzsteuerfrei gemietet? All das können Sie sich natürlich sparen, falls Sie umsatzsteuerfrei gemietet haben. Wo kein Vorsteuerabzug gegeben ist, kann auch keiner gestrichen werden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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