Ist eine fortlaufende Rechnungsnummer eigentlich vorgeschrieben? Ja, das stimmt, siehe § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG. Das darf man aber nicht zu wörtlich nehmen.
Das Erfordernis einer fortlaufenden Rechnungsnummer bedeutet nämlich nicht, dass keine Lücken dazwischen sein dürfen. Es besagt nur, dass es keine Rechnungsnummer zweimal geben darf. (USTAE Abschn. 14.5 Abs. 10)
Warum sind lückenlos fortlaufende Nummern schlecht? Daraus kann die Konkurrenz Ihren Umsatz hochrechnen. Insbesondere, wenn der Durchschnittseinkauf bei Ihnen im Großen und Ganzen relativ ähnlich ist. Gerade im Einzelhandel schickt die Konkurrenz oft Testeinkäufer los, die nur Rechnungen sammeln und Rechnungsnummern aufschreiben.
Ihr Konkurrent rechnet dann zum Beispiel so: Pro Tag stellen Sie etwa 200 Rechnungen aus, das liest er aus Ihren Rechnungsnummern ab. Wenn er Ihren Durchschnittseinkauf in etwa auf 20 Euro abschätzen kann, kann er dann aus der Rechnungsnummer auch den Tagesumsatz (4.000 Euro) abschätzen.
Rechnungen an Privatkunden müssen keine Nummer enthalten: Lassen Sie diese am besten auf dem Kassenbon weg. Falls jemand für seine Firma bei Ihnen einkauft, können Sie ihm ja extra eine Rechnung mit Nummer ausdrucken.
Oder verwenden Sie jeden Tag einen neuen Nummernkreis: Sie könnten die Rechnungsnummern jeden Tag um einen Tausenderzähler nach oben setzen. Sie beginnen also am Montag mit der Nr. 1001, am Dienstag machen Sie weiter mit 2001 usw.
Fazit: Erschweren Sie Mitbewerbern den Einblick in Ihre Umsätze, indem Sie möglichst undurchschaubare Rechnungsnummernkreise verwenden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering