Vermietung von Garagenplätzen: Was ist mit der Umsatzsteuer?

Eigentlich ist die herrschende Meinung, dass die Vermietung von Stellplätzen (ohne Wohnung) umsatzsteuerpflichtig ist, die Vermietung von Stellplätzen zusammen mit einer Wohnung aber umsatzsteuerfrei.

Das Thüringer Finanzgericht sieht das anders und will auf die Vermietung von Stellplätzen generell Umsatzsteuer kassieren – auch wenn die Vermietung zusammen mit einer Wohnungsvermietung erfolgt. (FG Thüringen, 27.06.19, 3 K 246/19, EFG 19, 2001)

Ist das gut oder schlecht für Sie als Vermieter? Gut ist es dann, wenn Sie so den Vorsteuerabzug für eine neu gebaute Tiefgarage bekommen. Das kann sehr viel Geld ausmachen! Schlecht ist es, wenn Sie gar keine Vorsteuern bezahlt haben, die Sie sich vom Finanzamt holen könnten. Zum Beispiel, weil der Bau schon lange zurückliegt oder Sie ohne Vorsteuerabzug gekauft haben. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig: BFH V R 41/19.

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