Verschärfungen bei Benzingutschein & Co werden verschoben

Gutscheine, die „so gut wie Geld sind“ (zum Beispiel von Amazon, Edenred usw.), sollten eigentlich schon Anfang 2020 nicht mehr als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden.

Die Details sollte ein BMF-Schreiben klarstellen, auf das wir nun allerdings schon über ein Jahr vergeblich warten.

Corona-Gnade: Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt – stellvertretend für den Rest der Bundesländer – verspricht nun, dass 2020 und 2021 alles beim Alten bleibt (Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt v. 26.02.2021). Wahrscheinlich auch, um die coronageplagten Unternehmen nicht noch weiter zu quälen. Nun werden 44-Euro-Gutscheine auf jeden Fall bis Ende 2021 weiterhin als Sachbezug anerkannt – egal, ob sie die Kriterien nach dem „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“ erfüllen oder nicht.

Fazit: Bis Jahresende 2021 also Entwarnung, auch für sehr breit einsetzbare 44-Euro-Gutscheine. Was ab 2022 gilt, wird man abwarten müssen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching