Gutscheine, die „so gut wie Geld sind“ (zum Beispiel von Amazon, Edenred usw.), sollten eigentlich schon Anfang 2020 nicht mehr als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden.
Die Details sollte ein BMF-Schreiben klarstellen, auf das wir nun allerdings schon über ein Jahr vergeblich warten.
Corona-Gnade: Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt – stellvertretend für den Rest der Bundesländer – verspricht nun, dass 2020 und 2021 alles beim Alten bleibt (Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt v. 26.02.2021). Wahrscheinlich auch, um die coronageplagten Unternehmen nicht noch weiter zu quälen. Nun werden 44-Euro-Gutscheine auf jeden Fall bis Ende 2021 weiterhin als Sachbezug anerkannt – egal, ob sie die Kriterien nach dem „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“ erfüllen oder nicht.
Fazit: Bis Jahresende 2021 also Entwarnung, auch für sehr breit einsetzbare 44-Euro-Gutscheine. Was ab 2022 gilt, wird man abwarten müssen.
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