Normalerweise bekommen Sie ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahrs ein halbes Prozent Zinsen pro Monat auf Steuererstattungen, also sechs Prozent im Jahr.
Den gleichen Zinssatz (in dieser Höhe verfassungswidrig, BVerfG 08.07.21, 1BvR 2234/14) müssen Sie an das Finanzamt bezahlen, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen. Normalerweise fängt also der Zinslauf immer am 1. April des übernächsten Jahres an. Für das Steuerjahr 2019 wurde das aber ausnahmsweise hinausgeschoben auf den 1. Oktober.
Das kann gut oder schlecht für Sie sein: Schlecht, wenn Sie Steuererstattungen für 2019 bekommen, und gut, wenn Sie Nachzahlungen leisten müssen.