Viele Zweitwohnungssteuern sind rechtswidrig

Viele Großstädte und touristische Hotspots verlangen eine Zweitwohnungssteuer. Viele verstoßen dabei jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz (Art. 3 GG), der bedeutet, dass (fast) identische Sachverhalte nicht völlig ungleich behandelt werden dürfen.

Aktuell ist die Zweitwohnungssteuer in Bad Wiessee und Schliersee rechtswidrig: Das hat das Bundesverwaltungsgericht unlängst festgestellt (BVerwG, 14.12.17). In Bad Wiessee zahlt man zum Beispiel bei einer Jahresmiete bis 5.000 Euro 450 Euro Steuer, ab 5.001 Euro Jahresmiete jedoch gleich 900 Euro. Ein Euro Miete mehr kann also 450 Euro Steuern mehr bedeuten. Damit ist die gesamte Satzung rechtswidrig.

Fazit: Falls Sie sich über die Zweitwohnungssteuer in Ihrer Gemeinde ärgern, bestehen vielleicht Chancen, dass Sie diese kippen können. Falls diese Steuer am Ort Ihrer Zweitwohnung jedoch bereits gerichtlich abgesegnet wurde, dann prüfen Sie einmal, ob Sie nicht den Erstwohnsitz dorthin verlegen. Dieser Schritt freilich muss mit dem Steuerberater genau auf unerwünschte Nebenwirkungen abgeklopft werden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching