Vorausbezahlte Kapital-Werbungskosten kann man absetzen

Seit Einführung der Abgeltungssteuer kann man keine Werbungskosten mehr absetzen. Manche haben noch kurz vor der Einführung solche Kosten vorausbezahlt (z. B. Vermögensverwalterhonorare), was das Finanzamt regelmäßig als „missbräuchlich“ abgelehnt hat.

Nun hat jedoch der Bundesfinanzhof entschieden, dass man das durchaus
so machen konnte. Solche Vorauszahlungen sind dann in dem jeweiligen Jahr (i. d. R. 2008) noch abzugsfähig (BFH, 24.02.15, VIII R 44/12, DB 15, 1449).

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

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