Vorsicht bei einem Minijob-Vertrag mit Ihrem Ehepartner

Aktueller Fall vor dem Finanzgericht: Ein Selbstständiger hatte seine Frau mit Minijob beschäftigt.

Sie bekam einen Dienstwagen, aber dazu war nichts detailliert im Vertrag festgelegt. Außerdem fehlten im Vertrag Angaben zu konkreten Arbeitszeiten. Zusätzlich zum Lohn wurden noch Zahlungen geleistet in eine Direktversicherung und Pensionskasse, wovon ebenfalls kein Wort im Vertrag stand. 

So geht’s nicht: Dieser Vertrag wurde vom Finanzamt – und auch vom Finanzgericht – nicht anerkannt. (FG Münster, 20.11.18, 2 K 156/18 E)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich

Steuerberater für Gilching

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