Vorsicht bei Schenkung einer Immobilie

Ein Vater hatte ein Haus umfangreich renoviert und es dann seinem Sohn vermietet. Dabei entstanden große Vermietungsverluste. Solche Verluste akzeptiert das Finanzamt zwar grundsätzlich bei einer „auf Dauer angelegten“ Vermietung.

Hier allerdings schoss der Vater ein Eigentor: Er schenkte das frisch renovierte Haus anschließend gleich seinem Sohn. Daraufhin strich ihm das Finanzamt die Vermietungsverluste. Das Finanzamt unterstellte ihm, dass er gar nicht vorgehabt hätte das Haus dauerhaft zu vermieten. (FG Niedersachsen, 25.02.20, 9 K 112/18, Beck RS 2020, 8775)

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70