Vorsicht bei zinslosen Darlehen von Angehörigen

Zinslose Darlehen bergen eine große Steuerfalle, weil man diese im Ausgleich für die Zinslosigkeit nicht in voller Höhe als Schuldposten ausweisen darf. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Bilanzansatz ist ein fiktiver Gewinn, der aber gleichwohl versteuert werden muss.

Im Extremfall kann das fast die Hälfte ausmachen, wenn keine Laufzeit festgelegt ist. 500.000 Euro Darlehen bedeuten dann 248.500 Euro fiktiven Gewinn. (BMF 26.05.05, Rz. 7)

Aber: Ist ein Darlehen von nahen Angehörigen steuerlich gar nicht anzuerkennen, darf es nicht in der Bilanz gezeigt werden, und dann fällt auch dieser unangenehme Effekt der Abzinsung und damit der Versteuerung von Luftgewinnen weg. (FG Münster, 07.11.16, 7 K 3044/14 E, Rev. zugelassen)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching