Vorsicht beim Verkauf von Ferienwohnungen, die nach 2006 gekauft wurden

Ein selbst genutztes Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Viele Experten waren der Meinung, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt.

Aber: Ein aktuelles Urteil stellt das infrage und will einen Verkaufsgewinn bei Ferien­wohnungen besteuern, wenn deren Anschaffung weniger als zehn Jahre zurücklag. (FG Köln, 18.10.16, 8 K 3825/11)

Unser Rat: Solange dieses Thema nicht durch den Bundesfinanzhof ab­schließend geklärt ist, sollten Sie mit dem Verkauf einer Ferien- bzw. Zweitwohnung, die Sie nach 2006 gekauft haben, sicherheitshalber abwarten, bis seit dem Kauftermin beim Notar zehn Jahre vergangen sind (anh. beim BFH unter Az. IX R 37/16).

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching