Ein selbst genutztes Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Viele Experten waren der Meinung, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt.
Aber: Ein aktuelles Urteil stellt das infrage und will einen Verkaufsgewinn bei Ferienwohnungen besteuern, wenn deren Anschaffung weniger als zehn Jahre zurücklag. (FG Köln, 18.10.16, 8 K 3825/11)
Unser Rat: Solange dieses Thema nicht durch den Bundesfinanzhof abschließend geklärt ist, sollten Sie mit dem Verkauf einer Ferien- bzw. Zweitwohnung, die Sie nach 2006 gekauft haben, sicherheitshalber abwarten, bis seit dem Kauftermin beim Notar zehn Jahre vergangen sind (anh. beim BFH unter Az. IX R 37/16).
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried