Wenn Sie einen Handwerker in Ihr Eigenheim bestellen, der dort eine Wand herausreißen soll, können Sie 20 Prozent der Kosten von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen.
Aber: Wenn Sie vorher einen Statiker ausrechnen lassen, ob man die Wand überhaupt herausreißen kann, ohne dass das Haus einstürzt, gehören diese Kosten nicht zu den begünstigten Handwerkerleistungen. (BFH, 04.11.21, VI R 29/19)