Wann Bargeldzahlungen an Mitarbeiter steuerfrei sind

Sachbezüge bis 44 Euro im Monat sind steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Was gilt im Einzelnen bei den unterschiedlichen Formen von Sachbezügen?

Sachen: Der Standardfall des Sachbezugs besteht darin – wie der Name schon sagt –, dem Mitarbeiter eine Sache zu übergeben.

Gutscheine: Auch Gutscheine sind begünstigt von der 44-Euro-Freigrenze pro Monat.

Bargeld? Manchmal ist es aber so, dass man keine Sache übergeben kann und auch ein Gutschein nicht funktioniert. In diesem Fall können Sie dem Mitarbeiter sogar Bargeld geben oder überweisen. Sie müssen dann allerdings die Zahlung mit der Auflage verbinden, „den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden“. (BFH, 11.11.10, VI R 27/09)

Beispiel: Ihr Mitarbeiter meldet sich in einem Fitnessstudio an. Der Monatsbeitrag beträgt 40 Euro. Der 500-Euro-Jahresfreibetrag zur Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) kommt nicht in Betracht, weil eine Bescheinigung der Krankenkasse nicht vorliegt, da es sich um ein ganz „normales“ Fitness­studio handelt. Sie wollen dem Mitarbeiter das Fitnessstudio bezahlen, aber dieses weigert sich, bei Ihnen abzubuchen und besteht darauf, dass der Mitarbeiter selbst den Beitrag bezahlt.

Nun gehen Sie wie folgt vor: Sie überweisen dem Mitarbeiter monatlich die 40 Euro auf sein Konto und er verpflichtet sich, „die Zahlung nur zu verwenden, um das Fitnessstudio zu bezahlen“. Damit liegt trotz der Geldzahlung ein Sachbezug vor, und die Zahlung ist steuerfrei. (Rechtsquelle: s. o.)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

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