Wann der Fiskus bei Vermietung an Angehörige gnädig ist

Werden Wohnungen unter Angehörigen vermietet, schaut das Finanzamt sehr genau hin. Grundsätzlich muss alles so ausgestaltet werden, als ob ein fremder Dritter gemietet hätte. Nur die Miete kann steuerunschädlich auf 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus abgesenkt werden.

Machen die Ange­hörigen dann etwas nicht so wie es im Vertrag steht, will das Finanzamt bisweilen das ganze Mietverhältnis nicht anzuerkennen.

In einem aktuellen Urteilsfall war zwar eine übliche Nebenkostenklausel vereinbart worden, tatsächlich wurden aber die Nebenkosten niemals abgerechnet. Das Finanzamt wollte daraufhin das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkennen, doch das Finanzgericht Hamburg war gnädig: „Ein Mietvertrag zwischen einem Steuerpflichtigen und seinen Eltern ist dann anzuerkennen, wenn die Hauptpflichten klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt worden sind. Die Nichtdurchführung der Nebenkostenabrechnung hat in diesem Zusammenhang kein ausschlaggebendes Gewicht.“ (FG Hamburg, 17.12.13, 6 K 147/12, EFG 14, 545)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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