Wann ein Bargeldzählprotokoll mit Excel in Ordnung ist

Betriebsprüfer fordern oft, dass Bargeld jeden Tag nachgezählt wird in Gestalt eines Zählprotokolls. Das bedeutet: Man zählt, wie viele Geldscheine und Münzen jeder Art vorhanden sind. Also zum Beispiel 5 × 50 Euro, 17 x 20 Euro, 12 x 10 Euro usw.

Mit einer Tabellenkalkulation tut man sich hier natürlich viel leichter. Allerdings muss man den Ausdruck mit Datum und Unterschrift versehen. Das Ganze einfach nur im Computer abzuspeichern, reicht einem Betriebs­prüfer nicht. Denn Excel-Dateien kann man bekanntlich jederzeit nachträglich verändern.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

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