Wann ein Weihnachtsgeld beim Minijob unschädlich ist

Ein Minijobber darf eigentlich maximal 5.400 Euro im Jahr verdienen. Wenn diese Grenze durch regelmäßige Zahlung von 450 Euro schon ausgeschöpft ist, macht ein (regelmäßiges) Weihnachtsgeld diese Grenze kaputt. Ein unregelmäßiger Sonderbonus ist hier aber nicht einzubeziehen.

Beispiel: Der Minijobber verdient zwölf × 450 Euro. Wegen eines ungewöhnlich guten Geschäftsjahres 2018 zahlt der Arbeitgeber allen Mitarbeitern im Dezember einmalig 1.000 Euro extra. Das ist eine unregelmäßige Zahlung, die bei der Prüfung der Grenze nicht zu berücksichtigen ist. Achtung: Man darf einen solchen Bonus zu Weihnachten dann aber natürlich nicht regelmäßig zahlen, denn dann würde er eben doch regelmäßig, und wäre sehr wohl einzubeziehen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

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