Viele Ehepaare haben ein Berliner Testament, wonach der überlebende Ehegatte alles erbt. Auch ohne solch ein Testament erbt der überlebende Ehegatte in aller Regel die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehepartners.
Vorsicht: Manchmal ist es jedoch so, dass eine „reiche“ Witwe (bzw. Witwer) genug eigenes Vermögen hat und die Erbschaft gar nicht braucht. Dann führt der Erwerb vom Ehegatten zu einer doppelten Erbschaftssteuerbelastung. Einmal, wenn die Witwe erbt, und dann noch einmal bei deren Versterben, wenn das gleiche Vermögen noch einmal auf die Kinder übergeht.
Tipp: In solchen Fällen bietet es sich an, das Erbe auszuschlagen, damit es direkt auf die Kinder übergeht. Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Beispiel: Herr Meier ist gestorben und hinterlässt ein Vermögen von drei Millionen Euro, das laut Berliner Testament auf seine Ehefrau übergehen würde. Es sind zwei Kinder vorhanden. Frau Meier hat genug eigenes Vermögen. Nimmt sie das Erbe an, werden 475.000 Euro Erbschaftssteuer (2,5 Millionen x 19 Prozent) fällig. Schlägt sie das Erbe aus, erben direkt die zwei Kinder, und diese 475.000 Euro werden eingespart.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau