Wann Immobiliengeschäfte grunderwerbsteuerfrei sind

Die Grunderwerbsteuer ist ein ganz schöner Kostenfaktor geworden. Vergleichsweise niedrige 3,5 Prozent Steuersatz gibt es nur noch in Bayern und Sachsen. Spitzenreiter sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent.

Keine Grunderwerbsteuer fällt an auf folgende Positionen: Küche, Sauna, Markise, Schränke, Photovoltaikanlage, mitverkauftes Heizöl oder eine Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen. Bleiben Sie aber auf dem Teppich: Wer für eine völlig abgewohnte Küche 20.000 Euro ansetzt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.

Achtung: Das Herausrechnen von Einbauten kann, bei knappem Eigen­kapital, die Finanzierung teurer machen. Denn Banken dürfen keine günstigen Immobilienkredit-Konditionen gewähren für den Kauf von Einbau­küchen, Markisen oder Ähnlichem.

Vorsicht Falle Photovoltaikanlage: Für den Verkäufer ist der Verkaufserlös für diese Anlage stets einkommensteuerpflichtig, weil es Betriebsvermögen ist. Was dem Käufer Grunderwerbsteuer spart, kostet den Verkäufer Einkommensteuer!

Persönliche Steuerbefreiungen: Der Verkauf an den Ehegatten, sowie an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist steuerfrei. Achtung: Nicht jedoch der Verkauf an Geschwister! Des Weiteren sind Schenkungen generell grunderwerbsteuerfrei, allerdings kann hier natürlich Schenkungsteuer anfallen. Scheidung: Die Übertragung von Immobilien im Zuge der Vermögensauseinandersetzung ist grunderwerbsteuerfrei. (§ 3 GrEStG)

Kauf eines Grundstücks vom Bauträger: Wenn man einen Bauplatz kauft und bezüglich der Bauleistung an den Verkäufer des Grundstücks (oder ein verbundenes Unternehmen) gebunden ist, fällt Grunderwerbsteuer für beides an – auch für den Neubau. Das muss aber gar nicht so schlecht sein. Denn im Gegenzug für die Grunderwerbsteuer sind die Leistungen der Baufirma dann umsatzsteuerfrei. Unter Umständen kann es – je nach Kalkulation der Baufirma – sogar günstiger sein, die Grunderwerbsteuer in Kauf zu nehmen, wenn man dafür die Umsatzsteuer spart.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching