Handwerkerleistungen in Ihrem Eigenheim sind steuerbegünstigt: Sie bekommen dafür einen 20-prozentigen Steuerrabatt bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro.
Barzahlung wird nicht anerkannt: Voraussetzung für den Steuerabzug ist Bank-Überweisung oder Zahlung per EC-Karte.
Bei Barzahlung fällt der Steuernachlass weg. Das fällt dem Finanzamt zwar nicht unbedingt sofort auf, weil Sie Belege nur auf Anfrage vorgelegen müssen. Wenn Sie aber zunächst Handwerkerrechnungen angeben und dann herauskommt, dass Sie diese bar bezahlt haben, dann haben Sie ein Problem.
Anders bei vermieteten oder betrieblichen Immobilien: Hier ist Barzahlung problemlos erlaubt und anerkannt – natürlich nur mit Rechnung, aber das dürfte ja sowieso klar sein.