Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro im Jahr verdienen. Völlig unproblematisch: Er oder sie darf ein paar Monate lang mehr verdienen als 450 Euro, wenn sich insgesamt in zwölf Monaten maximal 5.400 Euro ergeben.
Beispiel: Sechs Monate je 300 Euro und sechs Monate je 600 Euro. Summe 5.400 Euro. Kein Problem.
Mehr als 450 Euro und mehr als 5.400 Euro in zwölf Monaten: Auch das geht, aber nur wenn es „aus unvorhersehbaren Gründen“ geschieht. Der typische Fall ist die Krankheit (nicht Urlaub!) von Kollegen. Diese Ausnahme gilt normalerweise für maximal drei Monate innerhalb eines Zeitjahres.
Corona-Sonderregel: Hier gab es vorübergehend die Ausdehnung auf vier Kalendermonate, das ist ab November 2021 wieder vorbei: Nun gelten wieder drei Monate.
Achtung: Betriebsprüfer sind streng bei der Überprüfung, ob die Überschreitung wirklich „nicht vorhersehbar“ war. Gründe wie „erhöhtes Auftragsaufkommen“ usw. reichen nicht. Details können Sie dem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 31. Mai 2021 entnehmen. Das GKV-Schreiben finden Sie hier als pdf-Datei.
Kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungen jetzt wieder drei statt fünf Monate möglich: Kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungen sind normalerweise maximal erlaubt für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Das wurde vorübergehend auf fünf Monate (120 Kalendertage bzw. 102 Arbeitstage) angehoben, auch diese erhöhte Obergrenze endete am 31. Oktober 2021. Seit November gelten wieder drei Monate oder 70 Arbeitstage.