Falls Sie einer gemeinnützigen Organisation nicht mehr benötigte Waren oder Geräte aus Ihrem Unternehmen spenden, wirkt sich das nicht steuermindernd aus.
Denn Sie müssen die Geräte zum Spendenwert zuvor entnehmen. Das hebt sich plus/minus Null auf. Zusätzlich wird jedoch Umsatzsteuer auf die Entnahme fällig, und auf der bleiben Sie sitzen.
Beispiel: Unternehmer U schenkt der Caritas alte Büromöbel und lässt sich eine Spendenquittung über 500 Euro ausstellen. Die kann er absetzen. Gleichzeitig muss er eine Entnahme von 500 Euro versteuern. Beides hebt sich auf. In der Entnahme stecken jedoch 79,83 Euro Mehrwertsteuer drin. Und auf der bleibt der U sitzen.
Fazit: Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Waren oder Wirtschaftsgüter lieber, wenn Sie sich das sparen möchten.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried