Wann Sie Krankenversicherungsbeiträge nicht in voller Höhe absetzen können

Krankenversicherungsbeiträge können Sie zwar absetzen, aber Beitragsrückerstattungen müssen Sie dagegen rechnen. Der Hintergrund: Seit 2010 kann man Krankenversicherungsbeiträge (soweit sie auf „Basisleistungen“ entfallen) in unbeschränkter Höhe absetzen. Bekommt man in einem späteren Jahr Beitragsrückerstattungen für alte Jahre, muss man die absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge entsprechend kürzen.

Dies wollte ein Steuerzahler nicht akzeptieren, der im Jahr 2011 eine Beitragsrückerstattung für 2010 in Höhe von 495 Euro erhalten hatte. Er wollte seine 2011er-Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen. Mit der Kürzung um die 495 Euro wäre er nur dann einverstanden gewesen, wenn man auf der anderen Seite berücksichtigt hätte, dass er 111 Euro an Kosten absichtlich nicht eingereicht hatte, um sich die Beitragsrückerstattung zu sichern. Mit all dem scheiterte er vor dem Finanzgericht.

Das Urteil: Selbst getragene Krankheitskosten sind allenfalls außergewöhnliche Belastungen (die aber meistens unter den Tisch fallen) und keine Sonderausgaben. (FG Düsseldorf, 06.06.14, 1 K 2873/13E, juris)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching