Warum Dienstwagen oft hohe Nachzahlungen bei Lohnsteuerprüfungen auslösen

Fehler 1 – Dienstwagen gar nicht zugeordnet: PKWs, die weder beim Firmenchef noch bei einem Arbeitnehmer erfasst werden, erregen den Argwohn des Prüfers. Die Pauschalausrede „das ist ein Poolfahrzeug“ zieht meistens nicht. Chancen bestehen allenfalls dann, wenn ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde.

Fehler 2 – Bruttolistenpreis zu niedrig angesetzt: Manchmal mit Absicht, manchmal aus Schlampigkeit wird der Netto Listenpreis erfasst statt des Bruttolistenpreises. Oder es wird der rabattierte Kaufpreis zu Grunde gelegt statt des Listenpreises. Bedenken Sie: Über die Fahrgestellnummer kann der Prüfer einfach die Ausstattung den ursprünglichen Listenpreis ermitteln.

Fehler 3 – Umzug nicht berücksichtigt. Die Mitarbeiterin wohnt zuerst 10 km entfernt und zieht später um. Nun wohnt sie 20 km entfernt. Der geldwerte Vorteil für Fahrten Wohnung-Arbeit fällt nun doppelt so hoch aus. Vergisst man das, wird es teuer.

Warum werden diese Fehler so teuer? Steuerprüfungen finden immer erst Jahre später statt. So summiert sich die Nachzahlung über drei oder vier Jahre und kann alleine für einen Mitarbeiter schon bei 10.000 € liegen. Eine Nachbelastung beim Arbeitnehmer scheidet meistens aus. Und wenn der Betrieb die Nachzahlung übernimmt, wird es gleich doppelt teurer, weil die Übernahme der Lohnsteuer gilt als weiterer geldwerter Vorteil, der wiederum zusätzliche Lohnsteuer kostet.

Fehler 4 – Umsatzsteuer vergessen: die Überlassung eines Dienstwagens kostet auch Umsatzsteuer. Gerne wird auch verdrängt, dass die Umsatzsteuer auch bei Elektro- und Hybrid nicht auf den reduzierten Listenpreis, sondern auf den vollen Listenpreis kassiert wird!

Tipp: Versuchen Sie nach einer Lohnsteuerprüfung den Prüfer dazu zu überreden, die Nachzahlungen nicht individuell den einzelnen Arbeitnehmern zuzuordnen, sondern pauschal nach 40 Abs. 1 EStG zu kassieren. Dadurch tritt nämlich Sozialversicherungsfreiheit ein. (§1 Nr. 2 SvEV) Sonst müssten Sie die Sozialabgaben auch noch bezahlen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching