Warum sich freiwillige Rentenzahlungen für Minijobber lohnen

Der Minijobber kann darauf bestehen, dass ihm die 450 Euro ungekürzt ausgezahlt werden. Wenn er das nicht tut, wird ein minimaler Rentenversicherungsbeitrag abgezogen (16,20 Euro im Monat).

Fast alle sagen: „Das will ich nicht“, manch kluger Minijobber aber fragt: „Was hätte ich denn davon, wenn ich mir diese 16,20 Euro abziehen ließe?“

Vier Vorteile freiwilliger Rentenzahlungen:

  1. Der Arbeitnehmer kann Wartezeiten (die Mindestversicherungszeiten) für den Rentenanspruch früher erfüllen oder überhaupt erfüllen. Das kann für Selbständige von Bedeutung sein, die nur sehr kurze Rentenversicherungszeiten haben.
  2. Der Minijobber erwirbt Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation, zum Beispiel nach einem Unfall.
  3. Er hat Anspruch auf eine staatlich geförderte Riester-Rente.
  4. Und wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, kann Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Hinweis: Vor allem dann, wenn jemand nur einen Minijob hat, lohnt es sich also, diese 16,20 Euro im Monat zu zahlen. Wer schon über seinen Hauptjob voll abgesichert ist, kann sich die 450 Euro auch ohne Abzug auszahlen lassen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching