Der Minijobber kann darauf bestehen, dass ihm die 450 Euro ungekürzt ausgezahlt werden. Wenn er das nicht tut, wird ein minimaler Rentenversicherungsbeitrag abgezogen (16,20 Euro im Monat).
Fast alle sagen: „Das will ich nicht“, manch kluger Minijobber aber
fragt: „Was hätte ich denn davon, wenn ich mir diese 16,20 Euro abziehen
ließe?“
Vier Vorteile freiwilliger Rentenzahlungen:
Hinweis: Vor allem dann, wenn jemand nur einen Minijob hat, lohnt es sich also, diese 16,20 Euro im Monat zu zahlen. Wer schon über seinen Hauptjob voll abgesichert ist, kann sich die 450 Euro auch ohne Abzug auszahlen lassen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering