Es gibt Investmentfonds, die die Erträge an den Anteilseigner ausschütten, und es gibt thesaurierende Fonds, die die Kapitalerträge gleich wieder anlegen. Dadurch hat der Anleger einen Zinseszinseffekt. Wichtig aus steuerlicher Sicht ist, dass der Fonds in Deutschland aufgelegt wurde und hier im Depot liegt, damit man sämtlichen Aufwand mit der Steuer vermeidet.
So erkennen Sie im Ausland aufgelegte Fonds: Bei diesen beginnt die Wertpapierkennnummer ISIN nicht mit DE, sondern z. B. mit LU, FR, AT, US oder CH. Meiden Sie diese Fonds.
Das Steuer-Problem bei Auslandsfonds: Diese führen für die laufenden Erträge keine Abgeltungssteuer an das deutsche Finanzamt ab. Darum muss sich der Anleger selber kümmern. Wer das „vergisst“, läuft Gefahr, Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.
Gefahr beim Verkauf der Anteile: Liegt der ausländische Fonds bei einer inländischen Bank im Depot, wird diese auf den gesamten Verkaufsgewinn Abgeltungssteuer abführen, aber in dem Gewinn können bereits versteuerte Erträge enthalten sein und Sie zahlen dann doppelt Steuern. Das können Sie sich über die Steuererklärung wieder zurückholen, ist aber reichlich kompliziert.
Fazit: Bei in Deutschland aufgelegten Fonds haben Sie keine Arbeit und müssen nichts in Ihrer Steuererklärung angeben. Doppelbesteuerungen sind auch ausgeschlossen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried