Die meisten wissen, dass man bei Minijobbern Stunden aufzeichnen muss (auch wenn es viele nicht machen). Woran viele nicht denken: Auch ein sozialversicherungsfrei beschäftigter Student gilt als „geringfügig beschäftigt“, sodass man auch hier die Stunden aufzeichnen muss (§ 17 MiLoG).
Das zu vergessen kann im Fall einer Sozialversicherungsprüfung teuer werden. Beispiel: X studiert an der Uni. Im Sommer arbeitet er sozialversicherungsfrei drei Monate lang in einer IT-GmbH mit 3.000 Euro Monatslohn. Die GmbH muss die Stunden aufzeichnen.