Was ein elektronisches Fahrtenbuch können muss

Wer der Ein-Prozent-Regel entgehen will, muss ein Fahrtenbuch führen. Hier sind unzählige elektronische Varianten auf dem Markt, die zum Teil ins Auto eingebaut werden, zum Teil als App auf dem Smartphone genutzt werden.

Das sind die Anforderungen: Es reicht hier nicht aus, wenn nur die einzelnen Fahrten unwiderruflich protokolliert werden, es muss auch die Angabe des Zwecks mit Angabe des Geschäftspartners sofort erfolgen. Ein Fahrtenbuch, das auch nach Jahren noch Änderungen bei der Angabe des aufgesuchten Geschäftspartners zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden. (Niedersächsisches FG, 23.01.19, 3 K 107/18, Beck RS 19, 5921)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

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