Die private Nutzung eines Dienstwagens wird in Deutschland nach der Ein-Prozent-Regelung besteuert. Diese Regelung bezeichnen manche als “Privileg”. Ist das wirklich so?
Schauen wir uns die Regelung mal im Detail an: es ist eine pauschale Regelung, wie die Privatnutzung eines Dienstwagens oder Geschäftswagens zu versteuern ist. Eine pauschale Regelung ist bei Millionen von Dienstwagen in Deutschland auch unbedingt notwendig. Wenn die Finanzämter bei Millionen Dienstwagen Fahrtenbücher mit Kilometer-Aufstellungen nachrechnen müssten, hätten die deutschen Finanzbeamten nichts Anderes mehr zu tun.
Wie funktioniert die ein Prozent Regel?
Pro Monat versteuert der Dienstwagen-Nutzer ein Prozent des Bruttolisten Neupreises (BNP) für Privatfahrten – und zusätzlich noch 0,03% vom BNP je Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Der Bruttolistenneupreis wird immer zu Grunde gelegt, auch wenn man ein gebrauchtes Auto günstig gekauft hat. Ebenso wenig werden Rabatte berücksichtigt. Sonderregelung für E-Autos und Hybride: siehe unten.
Beispiel eins: ein Außendienstmitarbeiter hat einen VW Passat (Listenpreis 60.000 €) als Dienstwagen den er auch privat fahren darf. Er versteuert pro Monat 600 € auf seine Gehaltsabrechnung.
Beispiel zwei: ein Selbstständiger hat sich einen zehn Jahre alten S-Klasse Mercedes (damaliger Listenpreis 150.000) € für 20.000 € gekauft. Er versteuert nun nicht etwa 200 € pro Monat, sondern 1500 €. Denn maßgeblich ist immer der historische Listenpreis.
Beispiel drei: Der Arbeitgeber hat den VW Passat aus Beispiel eins mit 10 % Rabatt gekauft für 54.000 €. Der Arbeitnehmer versteuert trotzdem 600 € pro Monat. Rabatte werden nicht berücksichtigt.
Die Ein-Prozent-Regelung ist eine pauschale Regelung, die manchmal zu einer überhöhten Besteuerung, manchmal zu einer zu niedrigen führt.
Wer mit dem Wagen viel beruflich fährt, wird durch die Ein-Prozent-Regelung bestraft, wenn jemand viel privat fährt, ist die Besteuerung zu niedrig. Generell von einer Subvention oder einem Privileg zu sprechen ist sachlich unzutreffend.
Echte Subvention: Bei Hybrid-Autos und teuren Elektro-Autos (über 60.000 Euro brutto) wird nur der halbe Listenpreis zugrunde gelegt, bei E-Autos bis 60.000 Euro nur 1/4 des Listenpreises. Ja, hier haben wir ein echtes “Privileg”. Aber das war so gewollt, um den Verkauf dieser Autos anzukurbeln.
Ich bin mir im Übrigen sicher, dass diejenigen, die ständig vom „Dienstwagenprivileg“ reden, weder erklären können, was sie damit eigentlich meinen, noch darlegen können in welchen Fällen es ein Privileg darstellt – geschweige denn ein einfaches Beispiel vorrechnen können.