Was ist mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten – und was nicht?

Die Ein-Prozent-Regel bewertet den Vorteil der Privatnutzung eines Firmenwagens pauschal – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. Aber alle(!) Kosten sind trotzdem nicht mit abgegolten.

Abgegolten sind: Leasing, Abschreibung, Zinsen, Kraftstoff (auch im Urlaub!), Versicherung, Kfz-Steuer, Garagenmieten und Reparaturen. Sonderregelungen gelten nur bei Reparaturen von alkoholbedingten Unfällen.

Nicht abgegolten bzw. umfasst sind (BFH, 14.09.05, BStBl. 06 II, 72):

  • Parkgebühren anlässlich von Privatfahrten,
  • anlässlich von Privatfahrten anfallende Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren), Vignetten-Gebühren,
  • Kosten für eine Fähre oder einen Autoreisezug,
  • Aufwendungen für eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft (inklusive ADAC-Euro-Schutzbrief),
  • Strafzettel, Bußgelder.

Wenn der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, ergibt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching