Die Ein-Prozent-Regel bewertet den Vorteil der Privatnutzung eines Firmenwagens pauschal – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. Aber alle(!) Kosten sind trotzdem nicht mit abgegolten.
Abgegolten sind: Leasing, Abschreibung, Zinsen, Kraftstoff
(auch im Urlaub!), Versicherung, Kfz-Steuer, Garagenmieten und
Reparaturen. Sonderregelungen gelten nur bei Reparaturen von
alkoholbedingten Unfällen.
Nicht abgegolten bzw. umfasst sind (BFH, 14.09.05, BStBl. 06 II, 72):
Wenn der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, ergibt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld