Neben Dienstwagen stehen Betriebsveranstaltungen im Hauptfokus von Lohnsteuerprüfern. Hier ein paar häufige Streitpunkte, die zu Nachzahlungen führen können.
Keine Teilnehmerlisten geführt: Der Prüfer möchte wissen, wie
viele Leute teilgenommen haben, damit er ausrechnen kann, ob die
110-Euro-Grenze (brutto) je Arbeitnehmer eingehalten wurde. Es ist
unvorteilhaft, wenn man solche Listen nicht vorlegen kann.
Übrigens:
Laut Rechtsprechung ist – anders als es das Finanzamt will – auf die
angemeldeten, und nicht auf die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer,
abzustellen. (FG Köln, 27.06.18 3 K 870/17, DStR 18, 2199/Rev. beim BFH:
BFH VI R 31/18)
Weihnachtsfeier oder Weihnachtsessen mit Geschäftspartnern: In
manchen Firmen werden auch wichtige Kunden zur Weihnachtsfeier
eingeladen. Dadurch kann die Weihnachtsfeier ihren Charakter als
Betriebsveranstaltung verlieren und wird zu einer geschäftlich
veranlassten Bewirtung.
Nachteil: Es sind nur 70 Prozent der Kosten abzugsfähig.
Vorteil:
Es muss kein geldwerter Vorteil für die Mitarbeiter versteuert werden.
100 Arbeitnehmer und ein Geschäftspartner – wird das dann eine
geschäftliche Bewirtung? Man wird wohl darauf abstellen müssen, was
dominiert: die Bewirtung von Geschäftspartnern oder die Veranstaltung
für die Mitarbeiter?
Zwei Firmen feiern zusammen: Manchmal
kommt es vor, dass zum Beispiel zwei befreundete Firmen oder zwei
Schwesterfirmen einer Holding eine gemeinsame Weihnachtsfeier oder einen
gemeinsamen Betriebsausflug machen. Am besten ist es, wenn Gasthaus,
Band usw. zwei getrennte Rechnungen stellen. Ungünstig ist es, wenn alle
Kosten bei einer Firma landen, obwohl die andere Firma auch diverse
Mitarbeiter geschickt hat. Dadurch kann die 110-Euro-Grenze leichter
überschritten werden.
Wenn die 110-Euro-Grenze je Arbeitnehmer überschritten ist: Lohnsteuerlich
ist es nicht mehr so schlimm, weil man seit 2015 nur noch den
übersteigenden Betrag versteuern muss – mit 25 Prozent ohne
Sozialabgaben. Wermutstropfen: Der Vorsteuerabzug fällt weg, wenn die
110 Euro überschritten sind.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld