Was Sie alles zum Thema Leasing wissen sollten

Hat Leasing steuerliche Vorteile? Nein. Auch, wenn das gerne behauptet wird.

Welche Vorteile hat Leasing dann? Bilanztechnisch verkürzt sich die Bilanzsumme, weil weder ein Anlagegut noch Schulden in der Bilanz vorhanden sind. Es wird weniger Liquidität gebunden. Ganz wichtig: Es gibt manchmal enorme Rabatte auf Leasingraten, die in dieser Form bei Kaufpreisen meist nicht gewährt werden.

Wo findet man attraktive Leasingangebote? In aller Regel leider meist nicht bei Ihrem Stammautohaus, sondern im Internet, z. B. unter Sparneuwagen.de, ohne-Anzahlung.de, null-Leasing.de und anderen.

Was für 36 Monate Leasingdauer spricht: Normalerweise ist hier die Rate niedriger, weil der Wertverlust am Anfang höher ist und auf 36 statt nur 24 Monate verteilt werden kann. Aufwendungen für Überführungskosten fallen nur einmal in 36 Monaten an, den Ärger mit der Leasing-Rückgabe (s. u.) gibt es auch nur alle 36 Monate statt alle 24 Monate, und vielleicht halten auch die Winterreifen, die Sie meistens jedes Mal neu kaufen müssen, für drei statt für zwei Winter.

Für 24 Monate spricht: Sie haben schneller wieder ein neues Auto und die gesamte Leasingdauer ist von der Garantie abgedeckt. Vielleicht sparen Sie sich auch eine Inspektion.

Besonderheit bei Elektro-Autos und Hybriden: Hier sind die Raten kurioserweise mit 24 Monaten niedriger als bei 36 Monaten, denn der Zuschuss vom BAFA (4.500 bis 6.000 Euro) wird auf 24 Monate verteilt, sodass die Subventionierung der Rate pro Monat bei 24 Monaten stärker ausfällt als bei 36 Monaten.

Kann man das Auto bei Leasingende kaufen? Möglich ist das, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht – und einen besonders günstigen Kaufpreis auch nicht. Früher gab es einmal eine Leasing-Gestaltung mit sehr hohen Leasingraten, und dafür kaufte man das Auto extrem günstig heraus. Das Modell funktioniert aber steuerlich nicht mehr.

Andienungsrecht: 
Hier kann Sie die Leasingfirma zwingen, das Auto bei Leasingende zu kaufen. Das kommt heute kaum noch vor.

Restwertabrechnung oder Kilometer-Abrechnung? Auch die Restwert­abrechnung ist zum Glück heute nur noch eine Randerscheinung. Hier stehen Sie dafür gerade, wie viel das Auto bei Leasingende noch wert ist. Wählen Sie deshalb lieber Kilometer-Abrechnung! Sie geben an, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren und bezahlen dann allenfalls einen Zuschlag für eine Überschreitung dieses Kilometerkontingents.

Typische Fallen bei Leasingverträgen:
 Achten Sie auf die Höhe der Nachzahlung je Kilometer. Hier gibt es manchmal absolut unverschämte Sätze, wohl in der Hoffnung, dass jemand das bei Vertragsabschluss überliest.

Ärger bei der Leasing-Rückgabe: Lassen Sie sich vor(!) Unterzeichnung eines neuen Vertrags verbindlich zusichern, wie viel man für angebliche oder tatsächliche Schäden an Ihrem Auto verlangen will. Die Rückgabe des gleichen Autos kann bei einem Händler null Euro, beim anderen 2.000 Euro und beim dritten 5.000 Euro kosten.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching