Wehren Sie sich gegen überhöhte Zinsen ans Finanzamt

Müssen Sie Steuern nachzahlen für alte Steuerjahre (kommt häufig vor nach Betriebsprüfungen), verlangt das Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr von Ihnen.

Diese Zinshöhe ist mindestens seit 2012 verfassungswidrig. (BFH, 03.09.18, VIII B 15/18)

Viele weitere Zuschläge des Finanzamts sind wahrscheinlich ebenso rechtswidrig:

  • Wer Steuern verspätet zahlt, wird mit zwölf(!!!) Prozent pro Jahr bestraft.
  • Unverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit 5,5 Prozent abgezinst. Völlig überhöht!
  • Gewähren Sie zinslose Darlehen (zum Beispiel an Angehörige), gelten die ersparten Zinsen als „geschenkt“. Hierbei wird Ihr Zinssatz von null Prozent verglichen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Auch das ist übertrieben.

Beispiel: X leiht seiner Freundin drei Jahre lang eine Million Euro ohne Zinsen.

Das Finanzamt rechnet so: Ersparte Zinsen 5,5 Prozent von einer Million = 55.000 Euro pro Jahr x drei Jahre, macht eine Schenkung in Höhe von 165.000 Euro. Das kostet 43.500 Euro Schenkungssteuer. So etwas sollte man heutzutage nicht mehr akzeptieren. Das obige Urteil liefert Ihnen die Munition.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching