Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuerprüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet – was er regelmäßig tut -, wird er die Steuer nachkassieren.
Das Ärgerliche: Sozialversicherungsfreiheit für solche
Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung
pauschaliert wurden bzw. wenn das spätestens bis 28. Februar des
folgenden Jahres nachgeholt wurde. (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV)
Man zahlt dann also doppelt drauf:
Nicht nur muss man die Pauschalsteuern nachzahlen, die man sowieso
hätte zahlen müssen, sondern es fällt auch noch die
Sozialversicherungsfreiheit weg. Also am besten gleich die pauschale
Steuer anmelden.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried