Weihnachtsfeiern & Co lieber gleich pauschal versteuern

Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuer­prüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet – was er regelmäßig tut -, wird er die Steuer nachkassieren.

Das Ärgerliche: Sozialversicherungsfreiheit für solche Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung pauschaliert wurden bzw. wenn das spätestens bis 28. Februar des folgenden Jahres nachgeholt wurde. (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV)

Man zahlt dann also doppelt drauf: Nicht nur muss man die Pauschalsteuern nachzahlen, die man sowieso hätte zahlen müssen, sondern es fällt auch noch die Sozialversicherungsfreiheit weg. Also am besten gleich die pauschale Steuer anmelden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching