Wird ein Familien-Darlehensvertrag nicht anerkannt, dann kann der eine zwar keine Zinsen absetzen, der andere muss aber auch keine Kapitaleinkünfte versteuern. Während das Finanzamt beim Streichen des Zinsabzugs meist schnell zur Stelle ist, wird die andere Seite der Medaille oft vergessen.
Beispiel: Der Vater leiht dem Sohn 100.000 Euro für dessen Unternehmen – ohne Sicherheiten. Der Sohn zahlt die Zinsen unregelmäßig oder gar nicht. Das Finanzamt erkennt den Vertrag deswegen (zu Recht) nicht an und streicht dem Sohn den Betriebsausgabenabzug für die Zinsen. Im Gegenzug muss der Vater dann aber die Zinsen, die er ab und zu doch bekommen hat, nicht versteuern. (BFH, 22.04.15, IV B 76/14, BNF/NV 15, 976/Schmidt-Komm. z. EStG § 4 Rz 520 Stichw. Angeh., Nr. 4a und Nr. 5c)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim